Um eine logopädische Therapie durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Patient eine sogenannte Heilmittelverordnung vom betreuenden Arzt erhält. Auf dieser sind alle wichtigen Angaben verzeichnet, die dem Logopäden Auskunft über die Diagnose, Anzahl der verordneten Therapiestunden, sowie die Frequenz und Therapiedauer geben. Anhand dieser kann er einen auf den Patienten abgestimmten Therapieplan erstellen.
Die Kosten für die logopädische Behandlung werden dann entweder von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung getragen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr voll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr muss eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt 10% der Gebühr, sowie eine Rezeptpauschale von 10€.
Private Krankenversicherung:
Da es keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Heilmittelerbringer gibt, orientieren wir uns an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise für eine logopädische Therapie veröffentlicht.
Zu Beginn der Therapie werden Sie über die genauen Gebühren informiert. Nach Beendigung der Therapie erhalten sie von uns eine Rechnung, die bei den Krankenkassen zur Erstattung der Kosten eingereicht werden kann.